Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten, betreuen und vertreten wir Unternehmen und Konzerne in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierbei stehen wir Ihnen sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch bundesweit in Klage- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zur Seite.
Im Arbeitsrecht unterscheiden wir zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht befasst sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das kollektive Arbeitsrecht betrachtet das Verhältnis zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (z.B. dem Betriebsrat und anderen) und dem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbänden.
Mit vier Fachanwälten für Arbeitsrecht ist unsere Kanzlei mit beiden arbeitsrechtlichen Gebieten gleichermaßen vertraut und betreut ihr Anliegen mit umfassender Fachkunde und Erfahrung.